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   OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99   

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https://dejure.org/2000,212
OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - Verg 3/99 (https://dejure.org/2000,212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überörtliche Betätigung von Gemeinden im Bereich der Abfallentsorgung; Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung einer Gemeinde außerhalb ihres Territoriums; Pflicht der Vergabestelle zur Prüfung des § 107 Gemeinderordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GONW); ...

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    AWISTA

    Awista / Kommunalbetrieb als auswärtiger Anbieter

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Abfallentsorgung einer Nachbarstadt

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Beschwerde zur AWISTA-Entscheidung zurückgezogen

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 163 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 714
  • NVwZ 2001, 11 (Ls.)
  • NZBau 2000, 155
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 28.10.1999 - 2 U 7/99

    Verwertung von Altautos durch eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
    Aus diesem Gesetzeszweck folgt ferner, daß die Interessen privatwirtschaftlicher Unternehmen, die durch eine gegen § 107 GO NW verstoßende Ausweitung kommunaler Wirtschaftstätigkeit beeinträchtigt werden, in den Schutzbereich der Norm mit einbezogen sind (ebenso: 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Die Bestimmungen in § 107 GO NW sind (auch) bieterschützend (vgl. oben II. 1.a) und OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.10.1999 - 2 U 7/99).

    Hierzu hat der 2. Zivilsenat des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 28.10.1999 (2 U 7/99) zu Recht ausgeführt, daß Einrichtungen zwar grundsätzlich nicht in der Absicht geführt werden dürfen, einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abzuwerfen.

  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99
    Der Antragstellerin als der unterliegenden Partei fallen die Kosten des gesamten Nachprüfungsverfahrens (erste und zweite Instanz) zur Last (§ 128 Abs. 3 u. Abs. 4 GWB analog; vgl. Senatsbeschluß vom 13.04.1999 - Verg 1/99 -, BauR 1999, 751 = NJW 2000, 145).
  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines

    Denn die Müllsammlung nebst Abfuhr durch ein kommunal beherrschtes Unternehmen in Privatrechtsform sei auch auf dem Gebiet einer anderen Kommune - nach der AWISTA-Entscheidung (vom 12.1. 2000 - Verg 3/99) des Senats - als privilegierte Tätigkeit im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GO NRW anzusehen.

    Diese nur unterschiedlich formulierten, nach Sinn und Zweck aber gleichen Vorschriften haben zweifellos bieterschützenden Charakter (vgl. Senat, NZBau 2000, 155 - AWISTA).

    Das trifft auf § 107 GO NRW, auch dessen Absatz 2, zu, wie der Senat schon in der AWISTA-Entscheidung (NZBau 2000, 155 f.) herausgearbeitet hat (vgl. auch die nachfolgenden Ausführungen).

    Dieses Ergebnis läßt sich entweder damit begründen, dass die Beigeladene - unter Zwischenschaltung der ... - vom ... beherrscht wird und damit als ein Unternehmen anzusehen ist, mit dem und durch das ein Verband von Kommunen (hier: der ...) gemeindewirtschaftsrechlich agiert [so die Vergabekammer im angefochtenen Beschluss], oder damit, dass die Beigeladene einen Verstoß des ... (eines Normadressaten) gegen das (modifizierte) Verbot der wirtschaftlichen Betätigung aus § 107 GO NRW unterstützt und in einem solchen gesetzwidrigen Zusammenwirken des ... und der Beigeladenen eine wettbewerbswidrige und unlautere Verhaltensweise (auch) der Beigeladenen zu sehen sein kann [so schon die Argumentation des Senats in der AWISTA-Entscheidung, NZBau 2000, 155, 156].

    Nach erneuter Überprüfung verbleibt daher der Senat bei seiner schon in der AWISTA-Entscheidung (NZBau 2000, 155) vertretenen Ansicht, dass § 107 GO NRW (insgesamt) in der Gemengelage kommunalwirtschaftlicher und privatwirtschaftlicher Betätigung - nach dem Willen des Landesgesetzgebers - (auch) eine den Wettbewerb regelnde Funktion hat.

    An dieser schon in der AWISTA-Entscheidung vertretenen Ansicht (NZBau 2000, 155, 156 f.) hält der Senat fest.

    Richtig und dem Sinn und Zweck des gesamten § 107 GO NRW entsprechend ist es vielmehr, positiv zu verlangen, dass auch mit grenzüberschreitenden, nach § 107 Abs. 2 GO NRW privilegierten Tätigkeiten der öffentliche Zweck der handelnden kommunalen "Einrichtung" erfüllt werden muss (vgl. schon die AWISTA-Entscheidung des Senats, NZBau 2000, 155, 156 li. Sp.) oder zumindest zur Erfüllung ihres öffentlichen Zwecks beigetragen werden muss.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2008 - 15 B 122/08

    Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde

    OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21.3.2006 - 2 A 11124/05.OVG -, GewArch 2006, 288, 289; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2000 - Verg 3/99 -, NVwZ 2000, 714, 715; Jarass, DVBl. 2006, S. 1, 2; .
  • OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08

    Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen

    Nicht aber sind einzelne Leistungspreise einer Prüfung auf Angemessenheit zu unterziehen (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 155, 157; BayObLG NZBau 2003, 105, 107; 342, 344 f.; NZBau 2004, 294 f.; OLG Celle NZBau 2000, 105; OLG Saarbrücken NZBau 2004, 117, 118 f.; OLG Dresden VergabeR 2003, 64, 67).
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